Sowohl durch die Bundesgesetzgebung (SGB VIII) als auch durch die niedersächsische Landesgesetzgebung (NKiTaG) ist die Kindertagespflege mit den Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Die Bedeutung einer hochwertigen Qualifizierung in einer Fachschule wird dadurch sehr deutlich. Eine Grundausbildung für neue Kindertagespflegepersonen, eine Aufbauqualifizierung für bereits tätige Kindertagespflegepersonen und ein umfangreiches Fortbildungsangebot soll in der Fachschule Rechnung getragen werden.